Eine Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die es für verschiedene Steuerarten gibt. Für Kapitalanleger und Trader ist die Kapitalertragssteuer als Abgeltungssteuer interessant, doch es gibt weitere Arten der Besteuerung, die an der Quelle der Steuerentstehung durch eine Abgeltung – also eine unmittelbare Abführung der Steuer – erfolgen. Die Lohnsteuer und die Körperschaftssteuer gehören de facto ebenso dazu wie inländische Einkünfte von ausländischen Steuerpflichtigen, darunter Künstler, Sportler oder Aufsichtsräte.
Die Kapitalertragssteuer als Abgeltungssteuer
Die Kapitalertragssteuer von pauschal 25 % ist in Deutschland eine Abgeltungssteuer, weil sie mit ihrer Entstehung bei der kontoführenden Bank durch diese abgegolten wird. Der Steuerpflichtige hat darauf keinen Einfluss. Das ist das Wesen einer Abgeltungs- beziehungsweise Quellensteuer, die Quelle der Entstehung (die Bank) führt die Steuer ab. Diese Regelung für Kapitalerträge gilt in Deutschland seit 2009. Die Höhe beträgt pauschal 25 %, in individuellen Fällen kann der persönliche Einkommensteuersatz zugrunde gelegt werden. Auf die Kapitalertragssteuer werden 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8 oder 9 % Kirchensteuer bei Kirchensteuerpflicht erhoben. Die Berechnung dieser prozentualen Anteile erfolgt auf die Steuer, nicht auf den zu versteuernden Betrag. Die Kirchensteuerpflicht verringert wiederum die Bemessungsgrundlage. Aufgrund einer dadurch recht komplexen Rechnung entstehen Kapitalertragssteuersätze von 26,375 / 27,8186 / 27,9951 % (ohne / mit 8 % / mit 9 % Kirchensteuerpflicht).
Hier geht es zu unserem online Abgeltungsteuerrechner / Kapitalertragsteuerrechner