Lexikon
Bezugsrecht
Ein Bezugsrecht ist das Anrecht eines Altaktionärs, junge Aktien des Unternehmens bei der Bezugsrechtsemission zu erhalten. Es gibt auch für Versicherungen ein Bezugsrecht. Es gibt gesetzliche Hintergründe für ein Bezugsrecht: In Deutschland muss es den Altaktionären eingeräumt werden, wenn das Unternehmen eine Kapitalerhöhung von mehr als zehn Prozent vornimmt. Von dieser Regel sind unter bestimmten Umständen Abweichungen möglich, grundsätzlich gilt sie aber, um die Altaktionäre vor der Verwässerung ihrer alten Aktienanteile zu schützen. Bezugsrechte werden aber auch eingeräumt, um neue Aktien besser verkaufen zu können, denn Altaktionäre sind oft schneller zum Kauf bereit als neue Anwärter.