Lexikon
Eigenkapital

Eigenkapital ist dasjenige Kapital, das einem Unternehmen oder einer wirtschaftenden Person gehört. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Woher es stammt – aus Zuwendungen, Erbschaften, Zinsgewinnen oder dem Unternehmensgewinn -, ist für diese Betrachtung unerheblich. Es lässt sich bei normaler Finanzstruktur, die immer Vermögen und Schulden umfasst, als die rechnerische Differenz zwischen diesen Komponenten darstellen. Daher gibt es auch ein negatives Eigenkapital, wenn die Schulden das Vermögen überschreiten. Das Eigenkapital steht dem rückzahlbaren Fremdkapital gegenüber.

Eigenkapital: Bedeutung des Begriffs

Der Begriff ist bedeutsam für eine Bilanz, in der Betriebswirtschaftslehre, bei Immobilienfinanzierungen, bei Schuldenbetrachtungen, für Investitionsvorhaben, bei der Unternehmensbewertung und am Kapitalmarkt. Allerdings sind die Definitionen etwa in der Betriebswirtschaftslehre uneinheitlich. Für die Bilanzierung gewinnt der Begriff eine juristische Komponente, weil es sich um die strukturellen Kapitalanteile handelt, die keinen vertraglichen Rückzahlungsansprüchen unterliegen und erst bei der Liquidation oder dem Verkauf des Unternehmens zu realisieren sind. Eigenkapital muss nicht zwingend Bargeld sein, es kann sich um materielle Vermögenswerte (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen und Anlagen, Waren, Patente) handeln. Diese Werte unterliegen Wertschwankungen. Aus diesem Grund muss das Eigenkapital alljährlich neu bilanziert werden. Eine andere Betrachtung ergibt sich auf dem Kapitalmarkt, wo Eigenkapital in Form von Aktien, Anleihen oder Genussscheinen existiert. Dieses Eigenkapital wird erfolgsabhängig verzinst (Fremdkapital erfolgsunabhängig, da die Bank einen fixen Zins verlangt). Außerdem unterliegen die Eigenkapitaltitel etwa als Aktie permanenten börslichen Kursschwankungen. Dennoch handelt es sich im bilanziellen Sinne um Eigenkapital.