Lexikon
Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote beschreibt als betriebswirtschaftliche Kennzahl das Verhältnis von Eigen- zu Gesamtkapital. Letzteres ist die Bilanzsumme des Unternehmens. Als vertikale Bilanzkennzahl ist die Eigenkapitalquote sehr bedeutend, denn sie beschreibt hinreichend, ob ein Unternehmen verschuldet ist oder über solide Rücklagen verfügt. Finanzierungsentscheidungen müssen nach Maßgabe dieser Quote getroffen werden, Ratingagenturen, Aktionäre oder Gesellschafter, Banken, Wettbewerber und Gläubiger interessieren sich dafür. An der Eigenkapitalquote lässt sich die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens jederzeit messen. Das Eigenkapital ist ein wichtiger Teil Haftungsmasse für Gläubiger, nämlich derjenige Teil, der im Insolvenzfall zuerst liquidiert wird.

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Bestimmung der Eigenkapitalquote

Die Analyse der Finanzstruktur erfolgt regelmäßig und im Bilanzrecht vorgeschrieben mit dem Jahresabschluss. Eine Eigenkapitalquote kann auch unterjährig rein zur Information ermittelt werden, wäre aber nicht juristisch aussagekräftig, weil beispielsweise Abschreibungen nur jährlich erfolgen und damit die Bilanz bestimmen. Für die Bestimmung der Quote müssen Bilanzpositionen identifiziert werden. Es handelt sich beim Eigenkapital um Barvermögen und betriebliche Werte (Grund und Boden, Gebäude, Anlagen und Maschinen, Warenbestände) im Besitz des Unternehmens. Die Eigenkapitalquote entsteht, wenn dieses Vermögen dem insgesamt zu bilanzierenden Wert gegenübergestellt wird, der auch eine Fremdkapitalquote aufweist. Theoretisch kann eine Eigenkapitalquote 100 % betragen, das ist aber bei größeren Unternehmen sehr selten. Eigenkapital ist analytisch nicht einfach zum Fremdkapital abzugrenzen, obgleich das der Laie glaubt. Rückstellungen etwa (zum Beispiel für Pensionen) sind Fremdkapital, obgleich sie doch dem Unternehmen gehören. Sie müssen aber vorrangig an die Pensionäre ausgezahlt werden, daher bestimmt sie das Bilanzrecht als Fremdkapital. Wenn Rückstellungen neu gebildet werden, weil sie beispielsweise für einen drohenden Rechtsstreit nötig sein könnten, dann wandelt das Unternehmen Eigen- in Fremdkapital um und kann es nach gewonnenem Rechtsstreit auch wieder zurückverwandeln. Fremdkapital weist noch weitere Merkmale auf, zum Beispiel die erfolgsunabhängige Verzinsung. Es gibt hybride (gemischte) Kapitalformen, die unter Mezzanine-Kapital subsumiert werden.