Lexikon
Genussscheine

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei Genussscheinen um eine Mischung aus Aktien und Anleihen. Der Herausgeber kann sich durch Genussscheine Geld von Anlegern leihen, muss sie aber nicht direkt an dem Unternehmen beteiligen. Somit gibt es auch keine Stimmrechte für den Anleger. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regulierung sind die vertraglichen Gestaltungsspielräume bei Genussscheinen recht groß. Als Anleger muss man wissen, dass sie zum grauen Kapitalmarkt gehören und deshalb für unerfahrene oder sicherheitsorientierte Investoren wenig geeignet sind

Genussscheine: Die Vorteile von Aktien und Anleihen in einem Wertpapier

Mit der Herausgabe eines Genussscheins sichert ein Unternehmen dem Investor zu, für das eingesetzte Kapital eine Verzinsung zu zahlen. Außerdem garantiert der Herausgeber des Papiers die Rückzahlung des investierten Geldes. Für die Rückzahlung darf ein Termin fest vereinbart werden, dies ist aber nicht bindend vorgeschrieben. Die Verzinsung wird üblicherweise nicht als eine Auszahlung von Zinsen gewährleistet, sondern über einen Zuschlag auf den aktuellen Kurs des Wertpapiers. Die Höhe der Ausschüttung kann fest oder variabel vereinbart werden. Neben der eigentlichen Verzinsung kann eine ergänzende Beteiligung am Gewinn des Unternehmens festgelegt werden. Genussscheine können wie Aktien über die Börse gehandelt werden, allerdings besteht keine Verpflichtung des Handels an der Börse. Aufgrund der fehlenden Regulierung am Markt sind die Möglichkeiten der vertraglichen Ausgestaltung sehr vielfältig. Wissen muss der Anleger, dass er als Gläubiger des Genussscheins ein nachrangiger Gläubiger ist. Das bedeutet, dass seine Forderung im Fall einer Insolvenz des Emittenten erst dann bedient wird, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Schon vor diesem Hintergrund ist ein Totalverlust des Investments möglich, wenn der Herausgeber des Wertpapiers in eine wirtschaftliche Schieflage gerät und Insolvenz anmelden muss. Diesem großen Nachteil steht allerdings eine erhebliche Gewinnchance gegenüber. Durch die Investition leiht der Investor dem Herausgeber des Papiers Geld. Dafür kann er am Gewinn der Firma teilhaben. Der Kurs des Wertpapiers kann steigen, in Kombination mit den auf den Kurs aufgeschlagenen Zinsen kann der Verkaufspreis deutlich höher sein als der Kaufpreis. Der Anleger kann in diesem Fall einen enormen Gewinn machen. Da sich die Verzinsung aus dem Bilanzgewinn ergibt, ist die Rendite von Genussscheinen deutlich höher als bei anderen Wertpapieren.

Diese Besonderheiten sind zu beachten

Genussscheine sind mit einigen Besonderheiten ausgestattet. Sie ergeben sich aus der großen Gestaltungsfreiheit, die durch die fehlende gesetzliche Regulierung entsteht. Zum einen sind die Ausgabebedingungen recht frei gehalten. So können Genussscheine ein Options- oder Wandlungsrecht vorsehen. Bei einem Optionsrecht besteht die Möglichkeit, zu fest vereinbarten Konditionen Aktien des herausgebenden Unternehmens zu kaufen. Ist ein Wandlungsrecht vorgegeben, dürfen die Genussscheine in Aktien des Unternehmens umgetauscht werden.

Die Laufzeit der Papiere kann fest vereinbart werden, es kann sich aber auch um Wertpapiere mit unbegrenzter Laufzeit handeln. Die Ausschüttung kann mit festen Zinsen oder mit variabler Rendite vereinbart werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Mindestverzinsung zu vereinbaren, auch eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung ist auszuhandeln. Insbesondere muss der Anleger wissen, dass manche Genussscheine die Beteiligung an einem Verlust des Unternehmens vorsehen. In diesem Fall ist ein Verlust bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals möglich. Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Investoren für Genussscheine die großen Banken, und auch institutionelle Anleger finden hier häufig ein interessantes Feld für Investitionen vor.

Hohe Chancen, doch auch große Risiken

Die Rechte aus Genussscheinen können aufgrund der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten stark variieren. Grundsätzlich ergeben sich aber die größten Vorteile aus dem Bezug der regelmäßigen Ausschüttung, die im Vergleich zu Anleihen deutlich höher sein dürfte. Auch aus der Beteiligung am Kursgewinn ergibt sich die hohe Rendite von Genussscheinen. Diesen wirklich sehr attraktiven Chancen stehen aber auch enorme Risiken gegenüber.

Das größte Risiko dürfte in einem Bonitäts- und Insolvenzrisiko zu sehen sein. Die Kreditwürdigkeit des Emittenten ist von großer Bedeutung, denn nur ein solventer Herausgeber wird die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals sicher gewährleisten.

Kurseinbußen sind mit hoher Sicherheit zu erwarten, wenn die Bonität des Herausgebers schwächer wird. Kursrisiken sind ein weiterer wichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Wer den Genussschein nicht bis zum vereinbarten Laufzeitende halten will, hat diese Kursrisiken zu tragen. Bei steigenden Zinsen können Anleger mit einer fest vereinbarten Verzinsung nicht in gewünschtem Maß an der Entwicklung der Märkte teilhaben. Dieses Risiko steigt natürlich mit der Länge der vereinbarten Laufzeit.

Das Ausschüttungsrisiko muss ebenso beachtet werden. Erleidet das herausgebende Unternehmen einen Verlust, entfällt diese Ausschüttung. Wenn das Unternehmen im Nachgang einer wirtschaftlich ungünstigen Phase später wieder Überschüsse erwirtschaftet, kann eine Auszahlung nachgeholt werden. Das ist allerdings nicht bei allen Genussscheinen vorgesehen.

Das Rückzahlungs- und Haftungsrisiko ist eng mit dem Bonitäts- und Insolvenzrisiko des Anlegers verbunden. Wenn der Herausgeber nämlich Verluste realisiert, kann die Rückzahlung des Kapitals ausgesetzt oder mindestens reduziert werden. Hinzu kommt, dass Genussscheine nachrangig besichert sind. Das heißt, bei einer Insolvenz werden zuerst die Forderungen der Gläubiger befriedigt, die ein höheres verbrieftes Recht haben. Diesem hohen Risiko muss sich der Investor bewusst sein, deshalb kommen Genussscheine häufig für private Anleger mit kleinen Investitionssummen nicht in Frage.