Lexikon
Kapitalerhöhung

Mit einer Kapitalerhöhung stockt ein Unternehmen sein Eigenkapital auf. Für Aktiengesellschaften erfolgt eine Kapitalerhöhung durch die Neuausgabe von Aktien. Kapitalerhöhungen machen sich erforderlich, weil Gesellschafter des Unternehmens nur mit ihrer Einlage haften und daher die Finanzierung durch Bankenkredite mangels Haftungsmasse an Grenzen stoßen kann. Das Aktiengesetz regelt daher Kapitalerhöhungen ausführlich. Andere Rechtsformen unterliegen lediglich fragmentarischen Kapitalerhöhungsvorschriften.

Gründe für die Kapitalerhöhung

Aktiengesellschaften sind kapitalintensive Rechtsformen und benötigen manchmal neues Eigenkapital bei der Ausweitung ihres Geschäfts. Auch bei der Umwandlung einer anderen Rechtsform in eine AG benötigen die Gesellschafter oft eine Kapitalerhöhung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht lassen sich nach einer Kapitalerhöhung besser Investitionen durchführen, deren Deckungsquote durch das erhöhte Eigenkapital erhalten bleibt. Doch auch ohne Investitionspläne kann eine Kapitalerhöhung sinnvoll sein, weil sie die Eigenkapitalquote steigert und damit die Bonität des Unternehmens erhöht. Dieses könnte auf diese Weise auch wieder besser Fremdkapital aufnehmen. Andererseits könnten Finanzierungen mit mehr Eigenkapital durchgeführt und damit die Zinsbelastung durch Fremdkapital gesenkt werden. Wie das Unternehmen nach der Kapitalerhöhung vorgeht, ist eine Ermessensfrage, bei der auch steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen.