Ordergebühren entstehen bei fast jedem Handel an der Börse. Der beauftragte Broker erhebt sie, um damit seine Dienstleistung zu finanzieren. Auch von den Börsenplätzen und Emittenten kommen teilweise Ordergebühren.
1. Orderprovision
Die Orderprovision ist die Gebühr, die der Broker für die Ausführung Ihrer Order berechnet. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Ordervolumens berechnet, liegt aber meist zwischen 0,25 % und 1,5 %.
2. Fremdspesen
Fremdspesen sind Gebühren, die von Dritten erhoben werden, z. B. von der Börse oder dem verwahrenden Depotinstitut. Sie können sich aus verschiedenen Einzelgebühren zusammensetzen, z. B. aus Börsengebühren, Maklergebühren und Abwicklungsentgelten.
Kompliziert sind dabei z. B. die Gebühren im Xetra-Handel
Transaktionsentgelt (Aktienorder DAX-Titel) | 0,00552 % (min. 0,69 €, max. 82,80 €) |
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Transaktionsentgelt (Fonds, ETFs) | 0,00552 % (min. 0,69 €, max. 20,70 €) |
Regulierungsgebühr Clearer | 1,01 € oder 2,67 € |
Regulierungsgebühr Clearer (Aktien, Fonds, ETFs) | 0,03 € + 0,60 € + 0,72 € + 0,09 € + 0,04 € + 0,0003 % (max. 1,50 €) + 0,0008 % (max. 4,00 €) |
Mehr dazu finden sie im Gebührenverzeichnis der Deutschen Börse Xetra unter Abschnitt A 2.2.1 und 3 (Angaben sind netto zzgl. MwSt):
Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO
3. Handelsplatzgebühr
Die Handelsplatzgebühr ist die Gebühr, die die Börse für die Nutzung ihrer Handelsplattform berechnet. Viele Broker berechnen diese nicht separat. Falls die Gebühr nicht pauschal abgegolten wird, ist diese in der Regel aber sehr niedrig und liegt größtenteils unter 0,10 € pro Order.
4. Mindestgebühr
Vor allem Broker, die eine variable Ordervolumenabhängige Gebühr berechnen, haben oft eine Mindestgebühr pro Order. Diese wird berechnet, wenn das Ordervolumen sehr gering ist und diese Mindestgebühr nicht erreicht wird.
5. Maximale Gebühr
Auch wieder vorwiegend Broker, die eine variable Ordervolumenabhängige Gebühr berechnen, haben manchmal eine maximale Gebühr. Diese greift bei größeren Ordern.
6. Weitere Kosten – Depotführung
Neben den Ordergebühren können beim Aktienhandel weitere Kosten anfallen, z. B. für die Depotführung, für Research und Analysen oder für den Handel mit ausländischen Aktien.
Einfluss der Ordergebühren auf den Handel
Auf den Handel eines Anlegers haben die Ordergebühren einen enormen Einfluss. Hierzu muss die mögliche Höhe von Ordergebühren beachtet werden. Sie kann unter vier Euro liegen oder auch bei hohen Volumina rund 60 € erreichen. Damit ist wohlgemerkt immer eine einzelne Order gemeint, der Round-turn (An- und Verkauf) kostet das Doppelte. Viele Freizeit-Trader möchten gern mit wenig Kapital in den Derivatehandel einsteigen und wählen einen Discountbroker mit Ordergebühren um fünf Euro (bei Orders unter 1.500 €). Nun handelt der Trader eine Knock-out-Position mit rund 150 €, bei der ein Punkt Kursunterschied einen Gewinn von einem Euro generiert. Der Trader sieht einen kleinen Gewinn und würde gern die Position schließen, doch die Ordergebühr für den Round-turn von zehn Euro frisst den Gewinn (abzüglich Spread) vollständig auf. Die Ordergebühr sollte kaum mehr als ein bis zwei Prozent des Ordervolumens betragen, sodass sich beim Discountbroker der Einstieg ab Positionen um 500 € empfiehlt.